Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB" oder "Vereinbarung") bestätigen das gegenseitige Verständnis und die Vereinbarung zwischen (Kunde) und Exela Technologies GmbH ("Exela"), gemäß der Exela die hierin beschriebenen Dienstleistungen ("Dienstleistungen") erbringen wird. Alle Verweise auf Exela in diesen AGB gelten als einschließlich aller Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen. Exela und der Kunde können hier einzeln als eine "Partei" und zusammen als die "Parteien" bezeichnet werden. Die Bedingungen lauten wie folgt:
Diese Bedingungen regeln Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung der DMR®-Software und -Dienstleistung ("DMR"), dieser Website und anderer damit verbundener, von uns gesponserter Websites, aller damit verbundenen Dienstleistungen und ggf. Anwendungen, einschließlich der von uns bereitgestellten Integrationen (zusammen die "Websites"). DMR wurde von Tochtergesellschaften von Exela Technologies, Inc. (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Exela Technologies") geschaffen und ist eine Marke, die diesen gehört. (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "Exela", "wir" oder "uns"). Wenn Sie DMR oder verwandte Seiten nutzen, dann gelten diese Bedingungen für Ihre Nutzung.
Durch den Zugriff auf, die Nutzung oder das Herunterladen von Materialien von den Seiten, die Registrierung für Dienstleistungen oder das Herunterladen oder die Nutzung einer unserer Apps erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. WENN DER KUNDE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMT, IST DER KUNDE NICHT AUTORISIERT UND MUSS DIE NUTZUNG VON DMR® UND DEN SEITEN SOFORT EINSTELLEN.
DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ENTHALTEN EINE BINDENDE SCHIEDSGERICHTSKLAGE UND EINEN VERZICHT AUF GERICHTSVERFAHREN UND KLASSENKLAGEN FÜR STREITIGKEITEN, DIE AUS DER NUTZUNG DER DMR®-DIENSTE ENTSTEHEN UND DIE RECHTE DES KUNDEN BETREFFEN, WIE SIE HIERIN AUSGEFÜHRT SIND. BITTE SORGFÄLTIG LESEN.
DER KUNDE, DER BENUTZER, IST VERPFLICHTET, ALLE ANGEMESSENEN SCHRITTE ZU UNTERNEHMEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS KEINE UNBEFUGTEN PERSONEN ZUGANG ZU DEN DMR®-DIENSTEN ODER SITES HABEN, UND UM SICHERZUSTELLEN, DASS KEINE PERSONEN, DIE ZU EINEM SOLCHEN ZUGANG BERECHTIGT SIND, HANDLUNGEN VORNEHMEN, DIE EINE VERLETZUNG DIESER BEDINGUNGEN DARSTELLEN.
DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE (WIE UNTEN DEFINIERT) STIMMEN SIE ZU, ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION VON EXELA UND/ODER SEINEN PARTNERN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ZU ERHALTEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEGLICHE MITTEILUNGEN, VEREINBARUNGEN, OFFENLEGUNGEN ODER ANDERE KOMMUNIKATIONEN, DIE IHNEN ELEKTRONISCH ZUGESANDT WERDEN, DEN GESETZLICHEN KOMMUNIKATIONSANFORDERUNGEN GENÜGEN, EINSCHLIEßLICH DER SCHRIFTFORM, VORAUSGESETZT, DASS JEGLICHE KOMMUNIKATION AN SIE AN DIE IN IHREM KONTO ANGEGEBENE E-MAIL-ADRESSE GESENDET WIRD. SIE STIMMEN ZU, DASS JEGLICHE KOMMUNIKATION AN EXELA ZUR WEITEREN BEARBEITUNG AN dmr.support@exelaonline.com GESENDET WIRD.
1. DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN:
Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die diesen Begriffen im Vertrag zugewiesen wird. Darüber hinaus gelten für die Zwecke dieser AGB die folgenden Definitionen und Abkürzungen.
Digital Mail Room (DMR) - Der hier beschriebene Dienst zur Bereitstellung einer End-to-End-Workflow-Lösung, die den Eingang und die Verteilung eingehender Post verwaltet.
Digital Mail Room (DMR) Portal – Webbasiertes Portal, das autorisiertem Personal des Kunden Zugang zu den entsprechenden Poststücken bietet, die zur Verteilung erfasst wurden.
Gebühren - Die vom Kunden für die Dienste zu zahlenden Beträge, wie in Abschnitt 6 dieser Vereinbarung und im vom Kunden gewählten Preisplan festgelegt.
Bild - Eine einseitige digitale Kopie, die in diesen AGB als Standardmaßeinheit zur Verfolgung des digitalen Postvolumens verwendet wird.
Aktiver Benutzer - Ein registrierter Benutzer, der auf das DMR-Portal zugegriffen hat.
Customer Mail Administrator - Vom Kunden bereitgestelltes Personal, das Postsendungen an den entsprechenden DMR-Portal-Empfänger weiterleitet.
CRM - Von Exela bereitgestellter/angestellter Kundenbetreuer als primärer Kundenkontakt für das Servicemanagement.
2. OVERVIEW:
Exela wird eine End-to-End-Offsite-Workflow-Lösung bereitstellen, die den Eingang und die Verteilung der eingehenden Post verwaltet. Das DMR automatisiert manuelle Prozesse und nutzt elektronische Zustellmethoden, um die Post automatisch an den Empfänger weiterzuleiten. Exela wird diese Dienstleistungen in einer der dafür vorgesehenen Einrichtungen erbringen, die eine Shared-Service-Umgebung ist. Die Poststücke werden im Allgemeinen für das Scannen vorbereitet, indem sie geöffnet, von Umschlägen befreit, von Heftklammern befreit, plattgedrückt werden usw. Während dieses Vorbereitungsprozesses werden alle fehlgeleiteten Sendungen aussortiert und an den Absender zurückgeschickt.
Stapel von Dokumenten werden dann gescannt und durch ein Bildverbesserungsprogramm verarbeitet, das Standardverbesserungstechniken auf die Bilder anwendet (entflecken, entzerren, usw.). Die OCR-Technologie wird auf die Umschläge und den Inhalt angewendet. Absender- und Empfängerdaten, die vom Umschlag erfasst werden, werden zusammen mit anderen OCR-Metadaten zusammen mit den Bildern als Teil der DMR-Portal-Poststücke geliefert.
Nach Abschluss des Scanvorgangs werden die physischen Dokumente, die nicht nach Erhalt vernichtet oder weitergeleitet werden, in Kartons verpackt und in das Tracking-System eingecheckt, um sie für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen zu speichern.
3. ÜBERGANGS-/IMPLEMENTIERUNGSLEISTUNGEN:
Ab dem Datum des Inkrafttretens beginnt Exela mit den Transition Services ("Transition").
3.1. Verantwortlichkeiten von Exela:
3.1.1. Zuweisung einer Mailing-Handelsadresse an den Kunden.
3.1.2. Konfigurieren der Prozesse und Fähigkeiten des Basissystems basierend auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen.
3.1.3. Den Kunden in der DMR Portal Produktionsumgebung einrichten.
3.1.4. Benutzerhandbücher bereitstellen.
3.1.5. Bereitstellung der erforderlichen Regale und Boxen für die physische Postlagerung für den vereinbarten Zeitraum von 30 Tagen.
3.1.6. Bereitstellung von Bildern der
Vorder- und Rückseite von Schecks, damit der Kunde die Bilder für die Einzahlung auf seine Rückseite per Bild verwenden kann.
3.1.7. Der Originalscheck wird nach dem Scannen des Bildes an den Kunden zurückgegeben.
3.2. Verantwortlichkeiten des Kunden:
3.2.1. Um Exela die Zustellung von Postsendungen zu ermöglichen, muss der Kunde seine Postanschrift bei denjenigen, die ihm Postsendungen zusenden, auf die dem Kunden von Exela mitgeteilte Adresse ändern.
3.2.2. Der Kunde ermächtigt Exela, alle physische Post zu öffnen, die Exela im Namen des Kunden erhält, unabhängig davon, ob die Post an den Kunden adressiert ist oder nicht. Der Kunde ermächtigt Exela außerdem, Post in das System einzuscannen und Papierkopien, elektronische Kopien und/oder Bilder dieser Sendungen zu erstellen und aufzubewahren.
4. LAUFENDE DIENSTLEISTUNGEN:
4.1 Exela wird die folgenden fortlaufenden Leistungen erbringen:
4.1.1. Die postalische Handelsadresse
des Kunden bei Exela. Wenn die Postanschrift des Kunden nicht mehr verfügbar ist, wird Exela dem Kunden mindestens 30 Tage vor der Änderung eine andere Adresse zur Verfügung stellen. Exela gibt keine Zusicherungen ab und übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Verwendung der bereitgestellten Adresse durch den Kunden. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung und Haftung für die Nutzung und hatte die Möglichkeit, sich mit seinen eigenen Rechtsberatern und Fachleuten zu treffen, um die beabsichtigte Nutzung der bereitgestellten Adresse zu überprüfen.
4.1.2. Selbstbedienungszugriff auf das DMR-Portal Dashboard und Berichte
4.2. Der Kunde hat während der laufenden Services die folgenden Pflichten:
4.2.1. Bereitstellung eines Standorts für die Entgegennahme von physischer Post, die nicht über DMR verarbeitet werden kann oder für die physische Zustellung angefordert wird.
5. ABBRUCH:
5.1. Im Falle einer Kündigung der laufenden Dienste aus irgendeinem Grund:
5.1.1. Der Kunde wird eine Adresse angeben, an die er Post von Exela erhalten möchte.
5.1.2. Customer will provide a designated address to receive mail from Exela.
5.1.3. Der Kunde trägt die Porto- und Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 30,- / Stunde, die Exela für die Rücksendung der Post an den Kunden entstehen.
5.1.4. Exela nimmt die Post des Kunden noch 30 Tage ab dem Kündigungsdatum an und sendet diese wöchentlich auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse. Postgebühren und Arbeitskosten in Höhe von EUR 30,- / Stunde werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.1.5. Exela verwirft alle Sendungen, die nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Kündigungsdatum
eingehen.
6. WICHTIGE PREISANNAHMEN/BEDINGUNGEN:
6.1. Auf der Website werden die monatlichen Abonnementpreise ("Preisplan") sowie die Preise für optionale Dienste, die nicht in einem gewählten Preisplan enthalten sind oder dessen Grenzen überschreiten ("Extras"), angegeben. Die Preisgestaltung auf der Website http://dmr.exelatech.com, bei der der Kunde einen Preisplan auswählt, ist durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Alle Gebühren, die sich aus Extras oder Preisplänen gemäß dieser Vereinbarung ergeben, können von Exela geändert werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Aktivierungsgebühren, Preispläne und Extras (einschließlich der Gebühren, die für Personen anfallen, die das Konto des Kunden nutzen) und/oder für alle Services zu zahlen.
6.2. Abrechnung. Der Kunde stimmt zu, dass Exela alle Gebühren, die er Exela schuldet, sofort in Rechnung stellen kann. Die monatliche Abonnementgebühr wird zu Beginn eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der abrechnende Händler ist "Exela Technologies GmbH - DMR", und dieser Name wird auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Exela die mit dem Preisplan und den Extras verbundenen Gebühren, alle anfallenden Steuern, Zölle und sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste anfallen können, in Rechnung stellen darf. Wie in diesem Vertrag verwendet, bedeutet "Abrechnung" entweder eine Belastung oder eine Abbuchung von der Zahlungsmethode des Kunden. Wenn sich die Gültigkeit oder das Ablaufdatum der Kreditkarte des Kunden ändert, kann der Kunde die Informationen zur Zahlungsmethode im Kontoprofil bearbeiten. Der Kunde bleibt für alle nicht eingezogenen Beträge verantwortlich.
6.3. Exela haftet nicht für Übertragungsfehler, Datenverfälschungen oder für die Sicherheit der Übertragung von Daten während der Übertragung, es sei denn, Exela hat nachweislich ein Verschulden daran.
6.4. Die Parteien können jederzeit während der Laufzeit dieser AGB in gegenseitigem Einvernehmen diese AGB mit erforderlichen Änderungen verlängern und / oder ergänzen.
7. VERPFLICHTUNGEN:
(a) Die Parteien werden rechtzeitig, sorgfältig, nach Treu und Glauben und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Ziele und Zwecke dieser AGB zusammenarbeiten, um die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben und Verpflichtungen zu erleichtern.
(b) Exela trägt die alleinige Verantwortung für die Beaufsichtigung, die tägliche Leitung, die Kontrolle und die Bezahlung (einschließlich der Zahlung aller Arbeitgebersteuern und -leistungen, wie z. B. Arbeitnehmerentschädigung und Arbeitsunfähigkeit) ihrer Mitarbeiter (jeweils ein "Mitarbeiter"). Kein Mitarbeiter hat Anspruch auf die Sozialleistungen des Kunden. Die Beziehung zwischen den Parteien ist zu jeder Zeit die eines unabhängigen Vertragspartners, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Arbeitsverhältnis oder eine andere ähnliche Beziehung entsteht. Exela kann das Produkt direkt oder über seine verbundenen Unternehmen anbieten.
(c) Exela erklärt sich damit einverstanden, dass das Produkt und/oder die Liefergegenstände in allen wesentlichen Punkten mit den in den AGB festgelegten Spezifikationen übereinstimmen, vorausgesetzt, der Kunde erfüllt alle seine Verpflichtungen aus diesen AGB rechtzeitig, genau und vollständig.
(d) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er alle seine Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten im Rahmen dieser AGB rechtzeitig, vollständig und genau erfüllt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Entscheidungen und Genehmigungen. Sollte der Kunde diese Bedingung nicht einhalten, erhält Exela eine angemessene Fristverlängerung für die Erbringung der Leistungen und/oder Lieferungen im Rahmen dieser Vereinbarung und kann für eine daraus resultierende Verzögerung bei der Erbringung der Leistungen und/oder Lieferungen im Rahmen dieser AGB nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden.
(e) Illegale Aktivitäten. Der Kunde muss Exela unverzüglich über jede betrügerische, unbefugte, illegale oder verdächtige Nutzung der Dienste oder jede andere Verletzung der Sicherheit oder unbefugte oder illegale Aktivität, die der Kunde vernünftigerweise vermutet,
informieren.
8. BEENDIGUNGSVERLETZUNG:
(a) Jede Partei hat das Recht, die AGB mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei gegen die AGB wesentlich verstößt (einschließlich verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung) und der Verstoß dreißig (30) Tage andauert, nachdem die verletzende Partei eine schriftliche Mitteilung darüber erhalten hat. Eine solche Kündigung ist das einzige Rechtsmittel des Kunden.
(b) Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die in diesen AGB oder per Gesetz vorgesehen sind, hat jede Partei das Recht, die AGB zu kündigen, wenn: (i) die andere Partei eine Generalabtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt, (ii) ein Treuhänder, Verwalter oder Konkursverwalter von einem Gericht in Bezug auf die andere Partei oder einen wesentlichen Teil ihres Vermögens bestellt wird, oder (iii) die andere Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen.
9. ENTSCHÄDIGUNG:
(a) Jede Partei wird die andere Partei, ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (jeweils eine "freigestellte Partei") von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Ausgaben (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) (zusammen "Verluste") freistellen, die von Dritten gegen die andere Partei geltend gemacht werden.
(b) Der Kunde stellt Exela, seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter von allen Verlusten frei, die von Dritten gegen Exela geltend gemacht werden und die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es versäumt hat, sich die entsprechenden Rechte (einschließlich des Rechts, Exela diese zur Verfügung zu stellen) an aller Software, Daten, Materialien oder anderen Informationen zu sichern, die Exela im Auftrag des Kunden kopiert, verwendet, verarbeitet, speichert oder vertreibt, je nachdem.
(c) Die Partei, die eine Entschädigung beansprucht, wird die andere Partei unverzüglich von einem Anspruch in Kenntnis setzen. Die freistellende Partei hat das Recht, die Verteidigung des Anspruchs zu kontrollieren, einschließlich des Rechts, mit der Zustimmung der freigestellten Partei (die nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden darf), den Anspruch zu vergleichen oder beizulegen. Die freigestellte Partei wird sich an der Verteidigung beteiligen, wenn sie von der freistellenden Partei dazu aufgefordert wird, und erhält eine Erstattung ihrer angemessenen direkten Auslagen, die ihr durch eine solche Beteiligung entstehen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden darf) keine Vergleichsvereinbarung eingeht, die eine Handlung oder ein Schuldanerkenntnis der anderen Partei erfordert.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN; SCHADENSERSATZVERZICHT:
(a) Die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei für alle Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag und den AGB ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, übersteigt nicht die Beträge, die der Kunde für den Dienst, der Gegenstand eines solchen Anspruchs ist, während des vorangegangenen Zeitraums von sechs (6) Monaten gezahlt hat, ausgenommen durchlaufende Kosten wie Porto und Fracht, unabhängig von der Grundlage eines solchen Anspruchs.
(b) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden, die unmittelbar verursacht werden durch: (i) Körperverletzungen oder Sachschäden, für die eine Partei gesetzlich haftet; (ii) die widerrechtliche Aneignung vertraulicher Informationen durch eine Partei unter Verletzung ihrer Geheimhaltungsverpflichtungen; oder (iii) für Ansprüche, für die die Haftung nach geltendem Recht
nicht beschränkt werden kann.
(c) Die Haftung von Exela für Ansprüche oder Schäden, die sich auf den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Lieferung von Dokumenten, Umschlägen, Paketen oder Lieferungen beziehen oder daraus entstehen, ist auf EUR 50,- für solche Dokumente, Umschläge, Pakete oder Lieferungen beschränkt, die sich nachweislich in der Obhut, dem Gewahrsam und der Kontrolle von Exela befunden haben, ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen AGB. Exela haftet nicht für die Übertragung oder Verfälschung von Daten oder für die Sicherheit von Daten, außer wie in diesen AGB angegeben. In keinem Fall haftet Exela für Schäden oder Verletzungen, die aus oder im Zusammenhang mit einem Schadstoff in der Post, einer "schmutzigen" Bombe oder einem Sprengstoff, der einen Schadstoff oder eine ähnliche Substanz enthält, die vom Versicherungsschutz von Exela ausgeschlossen ist, oder für Aufräumkosten im Falle einer Kontaminierung entstehen.
(d) Keine der Parteien haftet für indirekte, besondere, strafende, beiläufige oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne (mit Ausnahme von Beträgen, die Exela gemäß diesen AGB zustehen), entgangener Einsparungen, Verlust oder Beschädigung von Daten oder Geschäftsmöglichkeiten.
(e) Die Parteien vereinbaren, dass jeder Anspruch oder Klagegrund, der sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergibt, innerhalb von drei Jahren nach seinem Entstehen geltend gemacht werden muss oder für immer verjährt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(f) Die Bestimmungen dieses Abschnitts überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser AGB, soweit dies zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich ist.
11. Sonstiges:
(a) Bekanntmachungen. Alle Benachrichtigungen und sonstigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als an die auf der Unterschriftenseite dieses Vertrages angegebene Adresse oder an eine andere schriftlich angegebene Adresse gerichtet, wenn sie per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein oder durch einen staatlich anerkannten Übernachtzusteller an die unter den Namen der Parteien auf der Unterschriftenseite angegebenen Adressen geschickt werden.
(b) Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle Ansprüche, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen deutschem Recht
und sind nach diesem auszulegen. Soweit hierin nichts anderes bestimmt ist, vereinbaren die Parteien: (i) alle Klagen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, vor den Gerichten in Deutschland anhängig gemacht werden, (ii) unterwerfen sich unwiderruflich der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte, (iii) vereinbaren, keine Ansprüche oder Einreden geltend zu machen, dass sie der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte nicht unterliegen, dass ein solches Gericht nicht geeignet oder der Gerichtsstand unzulässig ist oder dass diese Vereinbarung oder der Vertragsgegenstand vor diesen Gerichten nicht durchgesetzt werden kann, und (iv) vereinbaren, Zustellungen per Einschreiben oder durch andere gesetzlich zulässige Methoden zu akzeptieren.
(c) AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNGEN. DIE IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN AUSDRÜCKLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN VON EXELA. EXELA LEHNT HIERMIT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART AB, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SOWEIT DIE HIERIN ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN DIE SPEICHERUNG ODER ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER DAS INTERNET BEINHALTEN, ÜBERNIMMT EXELA KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DAS INTERNET, DAS SYSTEM, DAS NETZWERK ODER DIE WEBSITE(S) DES KUNDEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SIND. DIE NUTZUNG DES INTERNETS ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO
DES KUNDEN. EXELA GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DER KUNDE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER WEBSITE(S) DES KUNDEN BESTIMMTE ERGEBNISSE ERZIELEN KANN.
(d) Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist verantwortlich oder haftet für Verzögerungen/Ausfälle, soweit diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Explosion, terroristische Handlungen, Krieg, Arbeitskonflikte, Embargo, staatliche Anordnungen oder Auflagen, zivile oder militärische Behörden, Naturkatastrophen, Epidemien, allgemeine Internet- oder Kommunikationsleitungsausfälle, Überspannungen, Unruhen, Überschwemmungen, Erdbeben, Tornados, Verbrechen, Aufruhr, Sabotage oder andere ähnliche Situationen. Wenn eine solche Situation eintritt, wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. Exela wird die Leistungen nur unter Bedingungen erbringen, die sie als sicher für ihre Mitarbeiter erachtet. Mit Ausnahme der in den AGB festgelegten Bestimmungen ist Exela nicht verpflichtet, gefährliche Abfälle oder gefährliche Chemikalien zu verwalten oder zu handhaben oder gefährliche Materialien oder gefährliche Chemikalien zu versenden.
(e) Abtretung und Verzicht. Diese AGB dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden (sei es kraft Gesetzes oder anderweitig), mit der Ausnahme, dass jede Partei diese AGB an eine Muttergesellschaft, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger, der im Wesentlichen alle Vermögenswerte oder Aktien dieser Partei besitzt, abtreten darf. Jede angebliche Abtretung ohne Zustimmung wird als null und nichtig und als wirkungslos angesehen. Keine Partei verzichtet auf eines ihrer Rechte, es sei denn, dies geschieht in schriftlicher Form und ist von der verzichtenden Partei unterzeichnet.
(f) Trennbarkeit. Der Kunde stimmt zu, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung trennbar sind. Sollte eine Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht so ausgelegt, dass sie so weit wie möglich die ursprünglichen Absichten der Parteien widerspiegelt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang gültig und wirksam.
1. DEFINITIONEN
1.1. In diesem Anhang haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
a. Anwendbares Datenschutzrecht bedeutet EU-Datenschutzrecht und UK-Datenschutzrecht;
b. Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person, personenbezogene Daten, Verarbeitung sowie Verarbeitung, besondere Kategorien personenbezogener Daten haben die im geltenden Datenschutzrecht angegebenen Bedeutungen;
c. EU-Datenschutzrecht bedeutet: (i) die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679), bekannt als GDPR; (ii) die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG), bekannt als E-Privacy-Richtlinie; und (iii) alle Gesetze der EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen oder gemäß einer der vorgenannten Richtlinien erlassen wurden;
d. EWR bedeutet: Europäischer Wirtschaftsraum;
e. UK bedeutet: Das Vereinigte Königreich;
f. Das britische Datenschutzrecht bezeichnet (i) die beibehaltene EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung 2016/679), bekannt als UK-GDPR; (ii) das Datenschutzgesetz 2018, bekannt als DPA 2018;
2. HINTERGRUND
2.1. Der Kunde (der "Controller") beauftragt Exela (den "Prozessor") mit der Verarbeitung der im Vertrag beschriebenen personenbezogenen Daten, oder wie anderweitig schriftlich von den Parteien vereinbart.
2.2. Exela handelt in Übereinstimmung mit dem folgenden Anhang und dem anwendbaren Datenschutzgesetz.
2.3. Wenn der Controller plant, Daten bereitzustellen, die aus einem anderen Land als einem EWR-Land oder dem Vereinigten Königreich stammen, muss der Kunde Exela mindestens 30 Tage vor dem Zugriff auf diese Daten informieren. Im Falle der Vermeidung der oben genannten Benachrichtigung kann Exela nicht für Handlungen verantwortlich gemacht werden, die nicht mit dem anwendbaren Datenschutzrecht übereinstimmen.
3. UNTERVERARBEITUNGEN & DATENTRANSFERS
3.1. Der Controller willigt ein, dass Exela Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung von Daten für die zulässigen Zwecke beauftragt. 3.2 Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird HIER geführt. Die folgende Liste wird mindestens 14 Tage vor einer Änderung der Unterauftragsverarbeiter aktualisiert (es sei denn, eine kürzere Frist ist aufgrund eines Notfalls erforderlich).
3.3. Der Kunde kann gegen die Beauftragung eines Unterauftragsverarbeiters vor dessen Beauftragung Einspruch erheben, sofern ein solcher Einspruch auf angemessenen datenschutzrechtlichen Gründen beruht. In einem solchen Fall kann der Kunde den Vertrag aussetzen oder kündigen (unbeschadet der vom Kunden vor der Aussetzung oder Kündigung fälligen Gebühren).
3.4. Exela ist berechtigt, Daten innerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs sowie außerhalb dieser Regionen zu übertragen, sofern es die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die Übertragung im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht steht. Zu diesen Maßnahmen kann (ohne Einschränkung) die Übermittlung der Daten an einen Empfänger gehören, (a) der sich in einem Land befindet, das nach Auffassung der Europäischen Kommission oder der Regierung des Vereinigten Königreichs einen angemessenen Schutz für personenbezogene Daten bietet, (b) der eine verbindliche Genehmigung der Unternehmensregeln in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht erhalten hat, (c) der Standardvertragsklauseln ausgeführt hat, die von der Europäischen Kommission oder der Regierung des Vereinigten Königreichs angenommen oder genehmigt wurden.
3.5. Der Kunde beauftragt Exela, die Standardvertragsklauseln ("SCC") mit den Unterauftragsverarbeitern von Exela (unter Berücksichtigung der Punkte 3.2. und 3.3. oben), die außerhalb des EWR oder des Vereinigten Königreichs ansässig sind, im Namen und im Auftrag des Kunden (als Datenexporteur) abzuschließen. Die aktuelle Version von SCC wird HIER gepflegt
3.6. Die Parteien können auch vereinbaren, jeden anderen gültigen Übertragungsmechanismus zu implementieren, der dann existiert.
4. SICHERHEIT
4.1. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des unterschiedlich wahrscheinlichen und schwerwiegenden Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen ergreift Exela geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen, auf die in den einschlägigen Artikeln des EU-Datenschutzrechts und/oder des britischen Datenschutzrechts verwiesen wird.
4.2. Aktuelle technische und organisatorische Maßnahmen finden Sie HIER .
5. RECHTE DER DATENSUBJEKTE
5.1. Exela und alle Unterauftragsverarbeiter leisten dem Kunden jede angemessene Unterstützung, um die Verpflichtung des Kunden zur Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Beantwortung von Anfragen von betroffenen Personen, die ihre Datenschutzrechte ausüben, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht zu erfüllen.
5.2. Für den Fall, dass Exela solche Anfragen direkt von der betroffenen Person erhält, wird der Kunde unverzüglich nach Erhalt einer solchen Anfrage informiert.
6. DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG
6.1. Exela wird den Kunden in angemessener Weise unterstützen, damit der Kunde die nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderliche Datenschutzfolgenabschätzung durchführen kann. Die folgende Unterstützung wird auf Kosten des Kunden geleistet.
7. VERSTÖßE GEGEN PERSONENBEZOGENE DATEN
Im Falle einer (tatsächlichen oder vermuteten) Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird Exela den Kunden unverzüglich benachrichtigen und ihm in angemessener Weise Informationen zur Verfügung stellen und mit ihm zusammenarbeiten, um ihm die Erfüllung seiner Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht zu ermöglichen.
7.2. Soweit eine der Informationen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Mitteilung nicht verfügbar ist, wird Exela diese Informationen unverzüglich einholen und den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung darüber informieren.
7.3. Exela ergreift unverzüglich alle angemessenen Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine solche Verletzung personenbezogener Daten zu beheben (soweit sie behebbar ist) oder die vertraulichen Informationen gegen eine solche potenzielle oder versuchte Verletzung oder Bedrohung zu schützen, untersucht eine solche Verletzung unverzüglich und informiert den Kunden während der Untersuchungs- und Abhilfephase regelmäßig über den aktuellen Stand.
8. LÖSCHEN VON DATEN
8.1. Im Falle der Beendigung des Dienstes wird Exela alle Kopien der personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der mit dem Controller vereinbarten Vereinbarung löschen und für deren dauerhafte Löschung sorgen. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit: (i) Exela nach geltendem Recht verpflichtet ist, einige oder alle Daten aufzubewahren; oder (ii) Daten auf den Backup- und Support-Systemen von Exela archiviert werden, vorausgesetzt, dass Exela diese Daten weiterhin in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen hierin schützt.
9. AUDITS
9.1. Exela wird nach angemessener Vorankündigung (nicht weniger als dreißig (30) Tage) eine Inspektion oder Prüfung seiner Verfahren und Unterlagen durch den Kunden gestatten, um die Einhaltung der in dieser Datenverarbeitungsvereinbarung aufgeführten Verpflichtung festzustellen. Der Umfang einer solchen Prüfung umfasst keine Finanzunterlagen oder Unterlagen über andere Kunden.
9.2. Das obige Audit kann höchstens einmal pro Jahr (es sei denn, es liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor, in diesem Fall ist ein zweites Audit zulässig), während der Geschäftszeiten, ohne Unterbrechung des Geschäftsbetriebs und auf Kosten des Kunden durchgeführt werden.
Die Art der Verarbeitung: Die personenbezogenen Daten können u.a. folgenden Tätigkeiten unterzogen werden: Verschlüsselung / Dateneingabe, Scannen, Archivierung, Strukturierung, Erfassung, Anpassung oder Veränderung, Löschung oder Vernichtung, Übermittlung.
Kategorien von Datensubjekten: Mitarbeiter von Kunden, Auftragnehmern, Agenten, Beratern, Verkäufern und Kunden
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten: alle personenbezogenen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt und von Exela im Rahmen der Bereitstellung des DMR-Dienstes verarbeitet werden. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten können unter anderem die folgenden Datenkategorien betreffen: Identifikationsdaten, Finanzdaten, Beschäftigungsdaten,.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen keine sensiblen personenbezogenen Daten, einschließlich Informationen über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben, von der Regierung ausgestellte Identifikationsnummern, Kreditkartendetails, Gesundheits- oder Krankenakten und Strafregister. Soweit der Kunde sich dafür entscheidet, besondere Datenkategorien hochzuladen, tut er dies auf eigenes Risiko.
Dauer der Verarbeitung: Die personenbezogenen Daten können während der Laufzeit des Vertrages verarbeitet werden.